Wahlärztin

Eine Wahlärztin ist eine niedergelassene Ärztin, die in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht.

Die Bezeichnung Wahlärztin leitet sich vom Recht der Versicherten ab, sich eine ÄrztIn frei wählen zu können.

Eine Zuweisung ist nicht notwendig.

In meiner Wahlarztordination biete ich Ihnen zusätzlich zum Leistungsspektrum der Krankenkassen, Leistungen die nicht im Katalog der sozialen Krankenversicherungsträger enthalten sind (z.B. Akupunktur, Homöopathie, …)

Insgesamt kann ich ihnen flexiblere Termine, mehr Zeit und kürzere Wartezeiten in einer angenehmen Atmosphäre anbieten.

 

Sie erhalten in meiner Ordination eine Honorarnote.

Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalten sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes, vorausgesetzt es wurde noch kein Kassenarzt im gleichen Verrechnungszeitraum konsultiert. In den meisten Fällen, bis zu 80 Prozent des Betrages, den die Kasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt hätte.

 

Bereits vereinbarte Termine können bis zu 24h vorher abgesagt werden, ohne dass dafür das Honorar verrechnet wird.

„Nur die Liebe kann den Hass überwinden, so

wie nur das Licht vermag, die Dunkelheit zu durchdringen“

Martin Luther King